Pressemitteilung vom 28.02.2003
Hamburg, 28.02.2003
Initiative plant Klage gegen die BPjS vor dem Europäischen Gerichtshof
Aufgrund der aktuellen Indizierung zweier populärer Computerspiele ("Command & Conquer: Generals" und "Unreal Tournament 2003") wurde die private Initiative "Initiative gegen die Indizierung von Computerspielen" gegründet. Sie sammelt Spendengelder, mit denen ein Gerichtsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Indizierung von Computerspielen angestrengt werden soll.
Bereits im Mai 2002 stellte eine von der Fachzeitschrift "Markt für Computer und Videospiele" in Auftrag gegebene Studie fest, dass die Indizierung von Computerspielen in Deutschland gegen geltendes EU-Recht verstoße. Der freie Warenverkehr werde erheblich eingeschränkt.
Die oben genannten Spieletitel sind ab heute, 28.02.2003, in die Liste der indizierten Schriften aufgenommen und dürfen weder beworben noch öffentlich zum Verkauf angeboten werden. Beide Titel sind von der Selbstkontrolleinrichtung "USK" für geeignet ab 16 Jahren eingestuft worden. Ab dem 1. April 2003 wird die Altersangabe der USK durch den dann in Kraft tretenden neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag per Gesetz in den Jugendschutz eingebunden. In den europäischen Nachbarstaaten sind die Spiele ab 15 Jahren frei zugänglich, in den USA ab 13 Jahren.
Die BPjS verstoße mit der Indizierung von Computerspielen nicht nur gegen geltendes EU-Recht, sondern nehme auch nach Ansicht der "Initiative gegen die Indizierung von Computerspielen" den Eltern das Entscheidungsrecht, welche Spiele moralisch vertretbar seien und welche nicht. Durch eine Indizierung würden Computerspiele aus der gesellschaftlichen Diskussion verbannt und Sicherheit suggeriert.
Desweiteren fördere eine Indizierung das Raubkopieren und Verteilen dieser Titel auf dem Schulhof bzw. das Herunterladen aus dem Internet, da zunehmend mehr Jugendliche über einen CD-Rekorder bzw. Breitbandinternetanschluss verfügten. Trotz der Indizierung werde der Titel "Command & Conquer: Generals" auf lange Zeit eines der beliebtesten Spiele unter Jugendlichen bleiben, allein wegen der großen Popularität in den europäischen Nachbarstaaten und der im Internet entflammten Indizierungsdebatte.
Einem Publisher, der unter hohem Aufwand eine Anpassung eines Spieles für den deutschen Markt vornimmt und es nach den Richtlinien der USK für die Altersstufe ab 16 Jahren zurechtschneidet, werde durch eine Indizierung nach zweifelhaften moralisch-pädagogischen Kriterien ein großer wirtschaftlicher Schaden zugefügt. Den Unternehmen werde die Sicherheit genommen, mit ruhigem Gewissen für den deutschen Markt produzieren zu können, da eine Indizierung durch die BPjS jederzeit und ohne Vorwarnung geschehen könne.
Auf der Internetseite der "Initiative gegen die Indizierung von Computerspielen" kann eine virtuelle Unterschrift für die Initiative abgegeben, ein Newsletter abbonniert und weitere Hintergrundinformationen bezogen werden. Auch findet sich dort eine Bankverbindung für Personen, die die Initiative unterstützen möchten. Die URL lautet http://www.bpjs-klage.de
Weitere Links:
MCA-Studie vom Mai 2002:
http://www.mcvonline.de/?article_id=48730&nlid=3401
Presseerklärung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 25.02.2003:
http://www.bmfsfj.de/top/dokumente/Pres ... 91621_4893