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So ist das

BeitragVerfasst: Mo 02 Aug, 2004 13:00
von Numenator
Wer am Firmen-PC über Gebühr private Korrespondenz erledigt, setzt seinen Arbeitsplatz aufs Spiel. Das Arbeitsgericht Frankfurt hat jetzt die Kündigung eines Filialleiters für rechtens und zulässig erklärt, der in seiner Firma verbotenerweise 261 rein private E-Mails verschickt hatte. In Österreich wäre in diesem Fall die Entscheidung vermutlich nicht anders ausgefallen, erklärte dazu Birgit Ceplak, Spezialistin für Arbeitsrecht bei der Wiener Arbeiterkammer ( AK), im Gespräch mit der APA.

Kündigung

Der vor die Tür gesetzte Mitarbeiter, der entgegen einer Anweisung und nach entsprechender Abmahnung den Firmen-PC weiter für persönliche Mails herangezogen hatte, war gegen die darauf hin ausgesprochene Kündigung mit einer Klage gegen den Arbeitgeber vorgegangen. Ohne Erfolg: Das deutsche Gericht stellte eine "exzessive Privatnutzung firmeneigener Systeme" und einen "schwer wiegenden Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten" fest. Dem Urteil zufolge wäre in diesem Fall sogar eine fristlose Kündigung ohne vorige Abmahnung möglich gewesen.

Österreich

"In Österreich differenziert die Judikatur, ob es hinsichtlich der Nutzung des Computers für private Mails ein ausdrückliches Verbot, keine Vereinbarung oder eine ausdrückliche Erlaubnis des Arbeitgebers gibt", weiß die Expertin der Wiener AK. In letzterem Fall dürften die Mitarbeiter diesen "großzügiger, aber doch nicht exzessiv" für private Zwecke verwenden. Freibrief für grenzenloses Mailen sei das aber keiner, warnt Ceplak.

Vereinbarungen

"Gibt es keine Vereinbarung, ist privates Mailen in geringem Umfang zulässig", so die Juristin weiter. Dabei ist darauf zu achten, dass die Dienstpflichten nicht vernachlässigt werden und sich das zeitliche Ausmaß, das man dem persönlichen Schriftverkehr widmet, in Grenzen hält. Stundenlang sollte man lieber nicht an Nichtdienstlichem herumtippen.

Ausnahmen

Selbst bei einem Verbot ist es in Ausnahmefällen doch erlaubt, den Firmen-PC für dienstfremde Mails zu verwenden. "Bei einem unaufschiebbaren Arzttermin oder einer dringenden behördlichen Eingabe ist nichts dagegen einzuwenden", erklärt Ceplak. In derartigen Fällen müsste der Arbeitgeber sogar hinnehmen, wenn der Mitarbeiter den Arbeitsplatz verlässt. Kann sich dieser das mit Hilfe des elektronischen Amtsweges ersparen, darf ihm daraus natürlich kein Strick gedreht werden.

Verwarnungen

Bei Verfehlungen kann der Arbeitgeber - je nach Schwere, Zeitraum und unter Berücksichtigung der im konkreten Fall vorliegenden Umstände - die Kündigung oder Entlassung aussprechen. Zuvor muss er aber den betroffenen Mitarbeiter unbedingt verwarnt haben - selbst dann, wenn privates Mailen ausdrücklich untersagt war.

Bewerbungsschreiben

"Ein Mitarbeiter wird gekündigt. Während der Kündigungsfrist schickt er von seinem Arbeitsplatz an andere Unternehmen Bewerbungsschreiben. Der Arbeitgeber entlässt ihn darauf fristlos. Das Gericht hat das für nicht zulässig erklärt. Er hätte vorher ein Mal verwarnt werden müssen", zitiert die AK-Expertin aus einem druckfrischen Urteil.

Rechtssicherheit

Ceplak empfiehlt, die private Nutzung firmeneigener PCs oder Laptops im Rahmen von Betriebsvereinbarungen oder Richtlinien bzw. in Form persönlicher Vereinbarungen mit den jeweiligen Arbeitnehmern festzuschreiben: "Das schafft für Unternehmen und Angestellte gleichermaßen Rechtssicherheit."(Apa)