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OLEEE OLEEE OLEEEE OLEEEEE !!!
Verfasst:
Di 22 Feb, 2005 11:39
von Numenator
Unbekannte Hacker haben vergangene Woche die Webseite des Verbands der österreichischen Musikwirtschaft (IFPI) verändert – der WebStandard berichtete.
Aufklärung
In einer dem WebStandard zugespielten Erklärung übernimmt die "ADA" die Verantwortung für diese Aktion. Als Beweggrund für ihre Tat nennen die Aktivisten, dass sie damit „Konsumenten über ihre Rechte" aufklären wollten.
Über ein ungesichertes WLan
Wie die Hacker Zugriff auf den Webserver der IFPI erlangten, wird nicht erklärt. Allerdings informierten sie den zuständigen Provider darüber. Laut Erklärung wurde die Attacke über ungesicherte Wireless Lan Netze (WLan) durchgeführt. Die Eigentümer dieser Internetzugänge haben nicht dem Hack zu tun. (red)
Die Erklärung im Volltext:
Erklärung zur Causa IFPI
Sehr geehrter Damen und Herren!
Wir, die ADA, bekennen uns zur jüngst durchgeführten Änderung der offiziellen Homepage der österreichischen IFPI (International Federation of the Phonographic Industry).
In den Reaktionen der IFPI auf die Aktion ist von "Aggressionen gegen die Musikindustrie" die Rede. Wir möchten klarstellen, daß dem nicht so ist. Unser Ziel war und ist die Aufklärung der Konsumenten über ihre Rechte. Weiters erläutern wir Methoden, mit denen die Musikindustrie diese Rechte zu beschneiden versucht.
Die zusätzlichen, von uns bereitgestellten Inhalte auf der Homepage behandelten folgende Themen:
* Das Recht des Konsumenten, von rechtmäßig erworbenen CDs Kopien (auch digitale) anzufertigen, um sie Freunden und Bekannten zur Verfügung zu stellen.
* Die Tatsache, daß es sogenannte "Urheberrechtsabgaben" auf Leermedien wie CD-Rohlinge gibt. Wir stellen weiters klar, daß diese Abgaben unabhängig vom eigentlichen Einsatzzweck der Medien (zum Beispiel private Fotos der Digitalkamera) zwangsweise eingehoben werden.
* Die neuerdings eingesetzten Kopierschutzverfahren für Audio-CDs. Der professionell agierende Raubkopierer, der für Musikkonzerne eine tatsächliche Bedrohung darstellt, hat damit kein Problem. Für den Konsumenten hingegen bedeuten diese Maßnahmen Einschränkungen, die bis zur Funktionsunfähigkeit der legal erworbenen Medien gehen kann.
* Einschüchterungsmaßnahmen der Musikindustrie, um von den Fakten abzulenken und Schuldbewußtsein in den Köpfen der Konsumenten zu erzeugen. Die IFPI verfolgt diese Strategie in Österreich mit Anwaltsbriefen, Propaganda in Medien und Pressemitteilungen über erfolgreiche Klagen gegen Tauschbörsensoftwarebenutzer.
* Schließlich fügten wir einen komplett neuen Artikel hinzu, in dem sich Künster in tatsächlich abgegeben, authentischen Statements zum Thema Filesharing über das Internet äußern.
Wir glauben, daß mit diesen zusätzlichen Informationen ein Informationsgleichgewicht und eine Steigerung der Objektivität erreicht wurde. Wir propagieren Information und Fakten statt Vertuschung und Einschüchterung.
Wir haben dem IT-Dienstleister der IFPI Informationen über die Durchführung der Aktion bereitgestellt. Wir erklären den "Hack", erläutern die Schwachpunkte in der eingesetzten Konfiguration und geben Hinweise, wie die Datensicherheit verbessert werden kann. Diese Informationen sind vertraulich und ergehen daher nur an den betroffenen Provider.
Da unsere Aktion behördlich geahndet werden soll, und eine "Anzeige gegen Unbekannt" erstattet wurde, weisen wir auf unsere Vorgehensweise hin, ausschließlich über ungeschützte Wireless Lan (WLAN) Access Points zu agieren. Den Eigentümern dieser Internetzugänge ist keinerlei Beteiligung an dem Projekt anzulasten.
[hr]
Man kann über P2P und über die Musikindustrie denken was man will, ich find die Aktion einfach genial.
Ich hoff nur für die Leut hat das nicht allzu schlimme Konsequenzen wenn sie erwischt werden, immerhin haben sie eine Straftat begangen
Aktionismus ala Greenpeace in den 80er Jahren (Auch wenn ich Grennpeace nicht wirklich mag)
Schade ist nur, dass sich die Wellen schnell legen werden und genau gar nichts wird sich ändern.
Gruß
Tidoc der Urheberrechtsabgabezahlende
Verfasst:
Di 22 Feb, 2005 11:55
von Numenator
Und gleich weiter im Text
Streit um Digital-TV-Piraterie
Unterhaltungsindustrie plant Kreuzzug ohne wahren Gegner - Vorerst in den USA
Am Dienstag wird ein Zusammenschluss von Anwälten, die auf digitale Rechte spezialisiert sind, vor das US-Berufungsgericht gegen eine von der Federal Communications Commission (FCC) durchgesetzte Verordnung plädieren. Laut New York Times soll mit dieser Verordnung, die ab Juli 2005 in Kraft tritt, das unkontrollierte Verbreitung von digitalen Fernsehinhalten über das Internet verhindert werden.
Nach der neuen Regelung müssen alle elektronischen Geräte, die digitale Funksignale empfangen können - also Digitalfernseher und PCs mit TV-Karten - ein Identifizierungssignal erkennen können. Dieses Signal teilt mit ob der Inhalt dieser Ausstrahlung urheberrechtlich geschützt ist. Eine zusätzliche Technologie ist erforderlich um zu verhindern, dass geschützte Inhalte an weitere Geräte gesendet werden. Problematisch ist, dass die Technologie auch die Verbreitung von Inhalten verhindert, die verbreitet werden dürfen. Betroffen wären beispielsweise Videoblogs.
Holzhammer
Für die Unterhaltungsindustrie ist diese Regelung unverzichtbar, um sich an der landesweiten Umstellung auf Digitalübertragung zu beteiligen. Die Motion Picture Association of America (MPAA) und die FCC argumentieren, dass Produzenten keinen Anreiz haben würden digitale Unterhaltungsinhalte zu produzieren, wenn Konsumenten diese Inhalte millionenfach über das Internet an andere Zuseher verschicken. Gegner, darunter die Anwaltsgruppe Public Knowledge und die Electronic Frontier Foundation, bezeichnen die Verordnung als beispielloses Holzhammer-Vorgehen.
Keine Hinweise
"Es gibt keine Hinweise darauf, dass Piraterie im Digitalbereich jetzt ein Problem ist oder in naher Zukunft zu einem wird. Wir wollen nicht, dass Agenturen Gesetze machen, die dafür keine Grundlage haben", sagt Gigi Sohn von Public Knowledge. Die Anwälte von Public Knowledge sind zuversichtlich, dass ihre Argumente das Berufungsgericht überzeugen werden. Immerhin hat die FCC die Verordnung durchgesetzt, ohne dass der US-Kongress' in dieser Angelegenheit zuvor aktiv war.
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Jahre der Entwicklung verschlafen und nun die Hose voll haben
Danke für das Amusement
Gruß
Tidoc das Digit
Verfasst:
Do 24 Feb, 2005 08:44
von Numenator
Endlich mal ein richtiger Ansatz :
Discount-DVDs als Waffe gegen den chinesischen Schwarzmarkt
Das Filmstudio Warner Bros. will in den kommenden Monaten einige seiner Filme in China zu Discount-Preisen anbieten. Das Unternehmen hofft, damit den dortigen Markt für Raubkopien untergraben zu können, schreibt das Wall Street Journal. Mehr als 125 Filme sollen unter dem sonst üblichen Marktpreis angeboten werden. Zum Beispiel würden in China so genannte Barbone-Versionen dann etwa zur gleichen Zeit der US-Premiere der Kinoversion eines Film für 2,65 US-Dollar verkauft. Besser ausgestattete DVDs sollen dann für etwa einen halben Dollar mehr erhältlich sein.
Die angepeilten Preise seien aber noch höher als die auf dem chinesischen Schwarzmarkt, heißt es weiter in dem Bericht. So betrage der Preis für eine illegale DVD-Kopie etwa 1 bis 2 US-Dollar. Die Warner-Verantwortlichen spekulierten aber darauf, dass die Käufer DVDs mit Bonusmaterial und besserer Qualität bevorzugen. Beim chinesischen Online-Händler Joyo kostet beispielsweise eine DVD des Warner-Films Harry Potter and the Prisoner of Azkaban zurzeit noch umgerechnet 8 US-Dollar
Gruß
Tidoc der DVDler
Verfasst:
Do 24 Feb, 2005 14:34
von Chili
Nagul war ja in China vor kurzem (mehrfach) und konnte die DVDs dort whlweise auch nach Gewicht kaufen. Aktuelle DVDs sind dort quasi Wühltischware....
Verfasst:
Do 24 Feb, 2005 16:46
von Thuloom
Bei einem Preis von 8 Dollar (also gaaaaaaaaaaaaaaaaaanz Grob 6 Euriten) würde in ganz Deutschland kein Fim (und keine CD) mehr (illegal) kopiert ..... Aber soweit denken die ja nicht .... Da verklagen sie lieber ein paar gaaaanzsuperböse Raubkopierer ....
Verfasst:
Do 24 Feb, 2005 21:17
von Naglafarn
Also DVDs kriegst auf den gängigen Märkten locker für 50 Euro-Cent das Stück. Dabei hat man je nach Aktualität eben unterschiedliche Qualität. Wenn man einen Film haben will der gerade im Kino kommt, dann ist es schon meistens schlechtere Qualität, da abgefilmt.
Wenn man nun die DVDs als Orginal zum Zeitpunkt des Releases im Kino bekommt, dann haben wir die englischen Versionen wenigstens schneller in besserer Qualität in Emule und auf den Chinesischen Märkten.
Deswegen ist der Ansatz so etwas "nur" in China zu machen zwar löblich, aber löst am eigentlich Problem in den USA & Europa nichts.
Was mich mehr interessieren würde wäre so etwas auch auf dem deutschen Markt für 5 - 10 Euro zu sehen, bzw. auch gerne die nach 48 Stunden Wegwerf DVD für 3,50 Euro.
Solange ich aber zu faul bin in eine Videothek zu gehen, es keine Downloadmöglichkeit zu angemessenen Preisen gibt und vorallem Deutsche DVD Sets mal eben 30 bis 40% mehr als Französische oder Englische kosten, da fühl ich mich nur begrenzt schuldig mal auch bei Emule oder in China fündig zu werden.
Verfasst:
Mi 16 Mär, 2005 12:09
von Numenator
Die Musik- und Filmindustrie wettert weltweit gegen Peer to Peer Tauschbörsen, sie sollen Schuld an Umsatzeinbußen sein. Nachdem mit Kampagnen alleine die User dieser P2P-Börsen nicht vom Downloaden abgehalten werden konnten, wurde bald der Weg vor die Gerichte eingeschlagen.
In Österreich war es im vergangenen Herbst soweit, der Verband der Österreichischen Musikwirtschaft (IFPI Austria) startete wie berichtet die "Aktion scharf".
Psychologische Kriegsführung
Wie schon der Name dieser Aktion vermuten lässt, handelt es sich bei der "Aktion Scharf" zum großen Teil auch um "psychologische Kriegsführung". Filesharing per se ist nämlich nicht rechtswidrig. So besteht natürlich die Möglichkeit mit Hilfe von unterschiedlichen P2P-Tauschbörsen auch urheberrechtlich nicht geschützte Dateien zu tauschen, aber selbst beim Download von geschützten Files gehen die Meinungen auseinander.
Daher kann von den Nutzern der Tauschbörsen wohl kaum pauschal von Raubkopieren gesprochen werden, die Werbekampagne "Raubkopierer sind Verbrecher" dient wohl vor allem dazu, Usern Angst einzujagen.
Upload und Download
P2P-Tauschbörsen ermöglichen neben dem Download naturgemäß auch den Upload der Files. Nur durch "Geben und Nehmen" kann das System funktionieren.
Upload illegal
Unbestritten ist, dass der Upload von urheberrechtlich geschützten Files rechtswidrig ist.
"Wenn man ein Werk, also Musik, Film, Software, vervielfältigen, verbreiten, aufführen oder im Internet zur Verfügung stellen will, benötigt man die Zustimmung desjenigen, der das Werk geschaffen hat oder desjenigen, der die entsprechenden Rechte erworben hat (so genannte Leistungsschutzberechtigter, zum Beispiel Micosoft Corp. Der Nutzer müsste also jedesmal beim Urheber nachfragen oder eine Verwertungsvereinbarung abschließen", erklärt der Rechtsanwalt Clemens Thiele dem WebStandard. Diese Zustimmung ist im Falle des Uploads durch einzelne User natürlich nicht gegeben.
Ausnahmen
Es gibt aber auch Ausnahmen von dieser Zustimmungspflicht. Eine dieser Ausnahmen stellt das "Recht auf Privatkopie" (vgl. § 42 UrhG) dar, es wird also die Vervielfältigung zum eigenen und zum privaten Gebrauch gestattet. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Kopie weder für unmittelbare noch für mittelbar kommerzielle Zwecke verwendet wird.
Download legal?
Ist es dann aber nicht legal, Musik zum eigenen und privaten Gebrauch via Tauschbörsen herunterzuladen? Hier gehen die Meinungen der Juristen auseinander.
Thiele meint genüber dem WebStandard: "Der so genannte "Download" fällt unter § 42 UrhG ("Recht auf Privatkopie", Anmerkung der Redaktion), wobei ein Teil der Lehre in Österreich sagt, dass eine geringe Stückzahl (ca. 12, könnten aber auch nur 7 oder weniger sein) durchaus noch im privaten Bereich liegt. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Kopie "aus trüber Quelle" gezogen wird, das heißt von einer widerrechtlich upgeloadeten Kopie. Der Grund dafür ist: Filesharing ist frei zugänglich und die gesetzliche Lizenz fordert - anders als in Deutschland - nicht, dass es sich um eine rechtmäßig hergestellte Vorlage handeln muss (siehe den Gesetzestext des § 42 UrhG). Die Gegenmeinung behauptet allerdings genau das Letztere, kann sich allerdings nicht auf den Gesetzestext berufen".
Der Jurist Franz Schmidbauer sagt dem WebStandard: "Meiner Meinung fällt der reine Download unter die Privatkopie nach § 42 UrhG, wenn die dort angeführten Voraussetzungen vorliegen. Er darf also nur "zum eigenen Gebrauch" erfolgen und jedenfalls nicht dazu, das Stück mit Hilfe der Kopie der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen".
Aber
Problematisch ist allerdings die Tatsache, dass viele User (un)wissentlich ihre Files zum Upload bereitstellen. Zwar kann diese Funktion bei zahlreichen Tauschbörsen mit nur wenigen Klicks deaktiviert werden, bei P2P-Technologie wie BitTorrent wird ein File allerdings schon während des Downloads mit anderen Nutzern getauscht.
Hauptproblem beim Download
"Das eigentliche Hauptproblem beim Download ist, dass er in seiner Reinform wenig vorkommt. Normalerweise erfolgt er im Rahmen einer Tauschbörsennutzung. Tauschbörsen beruhen aber auf dem Austauschprinzip und es ist daher standardmäßig der eigene Musikordner zum "Upload" bereitgestellt, was urheberrechtlich als Eingriff in das, dem Urheber vorbehaltene, Zurverfügungstellung im Sinne des § 18a UrhG gewertet wird.
Das ist auch der Grund, warum im Rahmen der typischen Tauschbörsennutzung (Download und Upload, Anmerkung der Redaktion) nicht nur der "Upload", sondern auch der Download rechtswidrig (wenn auch nicht strafbar) ist", so Schmidbauer.
Wo kommt die Kopie her?
Im Streit der Juristen geht es also um die Vorlagen der Kopien. Vertreter der Musikindustrie sind der Meinung, dass von einer illegal erstellten Kopie keine weiteren, dann auf Grund des "Rechts auf Privatkopie" legalen Kopien, erstellt werden können. Dabei beruft sich die Musikindustrie auf ein Urteil des Obersten Gerichthofs (OGH) (Geschäftszahl 4Ob80/98p), wo zu lesen ist: "Das Gesetz setzt als selbstverständlich voraus, dass die Vervielfältigung mittels eines rechtmäßig erworbenen Werkstückes geschieht."
Auch wenn diese Meinung aus Sicht der Musikindustrie verständlich ist, steht davon aber nichts im Urheberrechtsgesetz.
Völlig daneben
So sagt auch Schmidbauer: "Der Hinweis auf die OGH-Entscheidung geht völlig daneben, weil es sich bei der vom OGH zitierten deutschen Kommentarstelle um einen Fall eines so genannten Gesetzesmissbrauches gehandelt hat (Dia-Fall des BGH, bei dem es um die Frage ging, ob eine ordnungsgemäße Privatkopie auch von einem gestohlenen Werkstück erfolgen kann; dass das zu weit ginge, sagt einem schon das "gesunde Rechtsempfinden"). Beim Download wird aber niemandem etwas gestohlen, sondern nur - gleich wie bei der unbestrittener Maßen zulässigen Aufnahme vom Radio oder einer geborgten CD - eine Kopie zum eigenen Gebrauch angefertigt".
So schnell wird sich nichts ändern
Alles in allem dürfte es sich also bei dem mit großem Spektakel geführten Kampf der Musikindustrie gegen Downloader wohl eher um mediales Getöse und Einschüchterung handeln. Grund dafür sind die divergierenden Rechtsmeinungen, wenn es um den reinen Download geht. "Es wird sich daran auch so schnell nichts ändern, weil die Musikindustrie nur gegen die "Uploader" - und auch dort nur gegen die Poweruser über tausend Files – vorgeht", bestätigt Schmidbauer.(
Verfasst:
Mi 16 Mär, 2005 14:34
von Vumilu
Thuloom hat geschrieben:Bei einem Preis von 8 Dollar (also gaaaaaaaaaaaaaaaaaanz Grob 6 Euriten) würde in ganz Deutschland kein Fim (und keine CD) mehr (illegal) kopiert ..... Aber soweit denken die ja nicht .... Da verklagen sie lieber ein paar gaaaanzsuperböse Raubkopierer ....
das sehe ich nicht so, es bringt sicher wesentlich mehr Geld die Preise gleich zu lassen und stattdessen den "schwarzmarkt" zu bekämpfen.
rechne mal hoch wieviel personen mehr die gleiche cd oder den gleichen film kaufen müssten damit die rechnung aufgeht.
so ist die MI bzw FI das arme opfer und wird dabei noch reicher
mal abgesehen davon will ich garnicht wissen wieviele personen sich einen song runterladen den sie nie gekauft hätten, eben weil es egal ist. Wenn er nichts taugt wird gelöscht, es kostet kein geld und keine zeit, der download läuft ja nebenbei.
Eine cd würde ich mir aber nicht kaufen weil ich von irgendwem gehört habe dass da was nettes drauf sein könnte, aber ein file saug ich mir jederzeit ohne mit der wimper zu zucken.
sad but true
vumilu aka colloss