Eine ziemlich seltsame WoW Geschichte.

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Eine ziemlich seltsame WoW Geschichte.

Beitragvon madtom » Mi 04 Jul, 2007 09:41

http://wow.qj.net/31-year-old-female-Wo ... /aid/96584

It's a bit stunning when issues about a certain MMORPG spills over to real life - and with rather unsavory consequences. Never does anyone any good, it it just creates a lot of drama for all the people involved. Such is the case, unfortunately, with the recent arrest of Tamara Broome, 31, World of Warcraft player and alleged kidnapper of her 17-year-old boyfriend.

Details are a bit scant at the moment, but what we know is this: Tamara was contacted by her boyfriend's parents with the simple request that they sort it all out. This meeting required a bit of air travel, as Tamara lived in Australia at the time.

On her way to her partner's home, however, she was met by three detectives and was arrested on the spot. Smells like a setup, doesn't it?

Having shared a deep and trusting relationship with her barely-legal boyfriend for more than a year now - at least, in the online realm of World of Warcraft - Tamara clearly didn't think before she leapt, the player now facing potential jail time of more than two years if found guilty as charged.

Tamara's flatmate, who wished to remain anonymous, maintained that it wasn't in Tamara's intentions to kidnap the boy at all, saying that it was him who wanted to fly over to Australia to be with Tamara in the first place. She also added that the boy's parents might have hacked into their son's account to find out about the details of their relationship.
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Beitragvon netcrocodile » Mi 04 Jul, 2007 11:00

Was wirft man der genau vor? Soweit ich das verstehe hatte sie mit ihrem Char eine WOW Beziehung mit Char des Amiboys.
Wieso sie allerdings deswegen nach US geflogen ist, versteh ich nicht.
Aber eines wird immer klarer, die spinnen die Amis.
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Beitragvon Minyatur Laurelin » Mi 04 Jul, 2007 11:44

Tamara's flatmate, who wished to remain anonymous, maintained that it wasn't in Tamara's intentions to kidnap the boy at all, saying that it was him who wanted to fly over to Australia to be with Tamara in the first place


na ich schätze mal der Amiboy ist zu ihr rüber geflogen und ich nehme stark an, dass sie das gezahlt hat (glaub ned dass der seine Eltern um das Geld gebeten hat).
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Beitragvon madtom » Mi 04 Jul, 2007 12:05

Ihr wird Entführung vorgeworfen, er wollte zwar zu ihr konnte aber net (warum auch immer finanziell oder eltern) daher ist sie zu ihm geflogen scheinbar und wurde direkt verhaftet.
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Beitragvon Minyatur Laurelin » Mi 04 Jul, 2007 13:25

Hier ein Artikel einer schweizer Zeitschrift dazu:
http://www.20min.ch/tools/suchen/story/18616305

Verbotene Liebe in Azeroth: Eine 31-jährige Australierin traf im Online-Spiel «World of Warcraft» ihren Traummann. Weil der 17-Jährige in den USA lebte, wollte sie ihn kurzerhand entführen.

Sie war eine Magierin, er ein Krieger – und ihre Liebe buchstäblich grenzenlos. Als Tamara Broome aus Adelaide in «World of Warcraft» mit einem Amerikaner Monster killte, funkte es zwischen den beiden.

Das war vor einem Jahr. Es folgten Hunderte von elektronischen Liebesschwüren. Per E-Mail schmiedeten die beiden gar Heiratspläne. Um ihre Absichten umzusetzen, flog Broome vor zwei Wochen nach North Carolina.

Dort erwartete die Frau statt Liebesglück eine Hiobsbotschaft: Die Eltern ihres jugendlichen E-Lovers wollten nichts von einer Heirat wissen. Kurzerhand beschloss Broome, den Jungen nach Australien auszuschaffen.

Bloss: Am Tag der Abreise wurden die beiden von der Polizei abgefangen. Die Australierin sitzt nun bis zur Verhandlung für eine Kaution von 2,5 Millionen Dollar in Haft. Sollte das Gericht sie wegen Verführung Minderjähriger verurteilen, drohen ihr zwei Jahre Gefängnis
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Beitragvon netcrocodile » Mi 04 Jul, 2007 13:30

Ok, die spinnen die Amis. Der Bub darf zwar eine automatische Waffe mit 17 haben aber eine Freundin nicht. Hilfe, mein Sohn ist ein Sexraudi, er hat mit 18 eine 17 jährige Freundin.
Das ist genauso deppert wie die Sache in der Türkei wo der deutsche Junge sitzt.
Addon, die spinnen die Briten und die Türken sowiso.

Ich frage mich wie ich meine Jugend ohne Strafvollzug überstanden habe. Ich kann mich da an sehr nette Parties am See erinnern wo jede Menge Flüssigkeiten geflossen sind.
Aber bei uns ist es ja noch umgekehrt, keine Waffen dafür Sex. Peace, not war!
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Beitragvon sepu » Mi 04 Jul, 2007 16:16

Aber bei uns ist es ja noch umgekehrt, keine Waffen dafür Sex

Naja nicht ganz ich schätze wenn ne 31 jährige aus den usa hierherkommt sich deinen 17 jährigen sohn schnappt und mit ihm schon am ticketschalter zurück in die usa steht bist auch nicht so begeistert. Und die gesetze (zumindest in Deutschland) weichen da auch nicht so weit von ab.
Und weil sie ami ist und somit fluchtgefahr (ausreise) bestünde käme sie auch in deutschland in Sicherheitsverwahrung.
gibt auch genügend lehrer die für ne beziehung mit einem ihrer minderjährigen schüler (was man mit 17 gem. gesetzl. definition halt noch ist) mächtig ärger bekommen haben...
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Beitragvon Bari » Mi 04 Jul, 2007 16:26

Bei einer Lehrer/Schüler Beziehung sieht das halt rechtlich noch etwas anders aus, da kommen ja die ganzen Schutzbefohlenen-Paragraphen hinzu.
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Beitragvon sepu » Mi 04 Jul, 2007 17:43

ja da bekommt se dann ja auch 10 jahre knast :)
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Beitragvon Bonifaz » Mi 04 Jul, 2007 18:00

Klassischen Spell-Reflect abbekommen, die kleine Mage-Gnomin :)
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Beitragvon Thunderion » Do 05 Jul, 2007 06:16

Österreich

§ 208 Sittliche Gefährdung von Personen unter sechzehn Jahren
(1) Wer eine Handlung, die geeignet ist, die sittliche, seelische oder gesundheitliche Entwicklung von Personen unter sechzehn Jahren zu gefährden, vor einer unmündigen Person oder einer seiner Erziehung, Ausbildung oder Aufsicht unterstehenden Person unter sechzehn Jahren vornimmt, um dadurch sich oder einen Dritten geschlechtlich zu erregen oder zu befriedigen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen, es sei denn, daß nach den Umständen des Falles eine Gefährdung der unmündigen oder Person unter sechzehn Jahren ausgeschlossen ist.
(2) Übersteigt das Alter des Täters im ersten Fall des Abs. 1 das Alter der unmündigen Person nicht um mehr als vier Jahre, so ist der Täter nicht zu bestrafen, es sei denn, die unmündige Person hätte das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet.
[Abs 2 eingefügt durch BGBl I 2004/15].



Deutschland:

§ 176
Sexueller Mißbrauch von Kindern

(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.

(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.

(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer

1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
2. ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an sich vornimmt,
3. auf ein Kind durch Schriften (§ 11 Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder
4. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.

(5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.

(6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5.


und hier noch eine vereinfachte Meldung eines Jura-Forums-Verantwortlichen zu diesem Thema:

Zunächst einmal: M.W. gibt es § 208 StGB in Österreich und auch in Liechtenstein, nicht aber in Deutschland. Meine Antwort bezieht sich ausschließlich auf Deutschland!!!!

Die Antwort des Gesetzgebers ist relativ schematisch:

- Kinder unter 14 Jahren wissen in der Regel nicht, was sie tun.
- Jugendliche ab 14 bis 16 wissen es in der Regel schon, aber sie sind von älteren Partnern leicht beeinflussbar
- Über 16 sollte eigentlich jeder wissen, worauf er sich einlässt.

Eine stark gekürzte Darstellung der Rechtslage:

Wer Sex hat (auch Petting ist Sex) mit einem Kind unter 14, hat idR ein Problem, es sei denn, er sei selbst unter 14 (§ 176 StGB).
Das Problem heißt Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren!

Ist der ältere Partner (die ältere Partnerin) über 18, der Freund (die Freundin) unter 16 aber älter als 14, passiert in der Regel nichts. Ausnahmen z.B.:
- Abhängigkeitsverhältnis (Lehrherr -Lehrling)
- "Belohnung" der sexuellen Dienste, durch Geld odewr Rauschgift
- Feilbieten der Freundin, des Freundes bis hin zur Förderung der Prostitution

Solange sich die sexuelle Beziehung auf die beiden Personen beschränkt, sehe ich in der Regel kein prob.
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Beitragvon Chili » Do 05 Jul, 2007 18:20

Eben meine ich doch, in Deutschland und im wesentlichen auch in Österreich hat man bei Sex mit 17 Jährigen genau gar kein Problem und soweit ich das verstanden habe ist das auch nicht die Anklage, den ob die überhaupt igendwann Sex hatten (ich meine ned in WoW gecybert sondern den aktiven Austausch von Körperflüssigkeiten und das ned nur Oral) weiß man eh ned.
Das Problem ist wohl eher das Ausreisen mit dem noch ned volljährigen Jungen. Das ist sicher auch bei uns strafbar, wenn man einen nicht volljährigen mit in Ausland nehmen will ohne Erlaubnis der Eltern. Und daran kann ich auch nix verwerfliches finden. Fraglich ist halt ob und welche Strafe die Magierin kriegt, in Deutschland wärs sicher was mit Bewährung maximal, in Amiland kanns auch was mit 15 Jahren Straflager sein :P
Das zweite Problem ist in Amiland das die Jungs dort mit 17 Autofahrn können, Waffen tragen, und auch Heiraten können ab 14 (glaub mit Erlaubnis der Eltern) aber nix trinken dürfen...
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Das einzige was einen guten Mage aufhält:
StGB SS328 Absatz 2.3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht
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