Kalte-Hitze ... oder besser heisser Schauer ?

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Kalte-Hitze ... oder besser heisser Schauer ?

Beitragvon kthxbye » Do 08 Jul, 2004 09:20

26.08.2000 - an jenem Tag wurde mir meine Domain http://www.coldheat.de zugeteilt.

Knapp 4 Jahre später klingelt das Telefon und ein "netter" Herr bittet mich, doch meine Domain fürn Appel undn Ei an seine Firma zu verkaufen ... Zwerge sind nicht gierig, aber so einfach isses dann doch nicht.

Habe mich etwas schlau gemacht, denn wie konnte es sein, dass jemand nach 4 Jahren seinen Anspruch geltend machen will ?

Schaut euch das an http://www.coldheat.com/about_us.php?section=ch_awards

RedDot Award 2004, stattgefunden wo ? Bingo - Deutschland. Nun sitze ich und hoffe, dass sie die Marke nach dem 26.08.2000 in Deutschland angemeldet haben, wovon eigentlich auszugehen ist, da mitlerweile ja 4 ganze Jahre verstrichen sind.
Drückt mir die Daumen.

Edit: Es ist kein Scherz, nach über 11 Monaten, lade ich ein Update hoch, 45 Minuten später klingelt das Telefon.
Zuletzt geändert von kthxbye am Do 08 Jul, 2004 09:40, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon Chandi » Do 08 Jul, 2004 09:29

Na - immerhin BITTET er Dich und macht keinen Zwergenaufstand direkt... hupps ... sorry :P ...
Drück Dir aber die Daumen, daß Du Deine domain behalten darfst (oder ansonsten wenigstens Deine Altersvorsorge rauschlaggen kannst ;-) .
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Beitragvon Fanorn » Do 08 Jul, 2004 09:29

Würde mal davon ausgehen, das sie die Bude erst nach 2000 in Deutschland angemeldet haben, da sie in dem Jahr erst in Amiland gegründet wurde (laut den auf der HP angeführten Artikeln). Leider beweist es sich bei Domain-Streitigkeiten immer wieder, das Justitia blind ist und ihr Bodenpersonal um nichts besser ...
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Beitragvon Ghanur » Do 08 Jul, 2004 10:02

Immerhin er bietet dir was an. Mancheiner würde dir sofort den Anwalt schicken. google mal nach maxem.de und dem Affentheater, das da ein Anwalt verursacht hat. Übrigens, solche Streitigkeiten werden von den Rechtsschutzversicherungen nicht abgedeckt - erkundige dich besser mal danach, bevor du auf Stur stellst.

Das Problem ist, dass du einen Domainnamen hast, der 'erfunden' ist und somit durchaus vom Markenrecht belegt werden kann. Du heisst halt nicht 'coldheat', du hast keine Marke angemeldet und somit ist sein Recht höherwertiger...

Du kannst nur versuchen auf 2 Apple und nen sixpack Eier zu erhöhen (oder auch Bier) - mehr ist realistisch nicht drin.
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Beitragvon kthxbye » Do 08 Jul, 2004 10:21

Wieso kommt er nicht gleich mit nem Anwalt ? Nicht weil er nett ist, sondern weil ich vermute, er weiss um seine Chancen.

Das Problem ist, dass du einen Domainnamen hast, der 'erfunden' ist und somit durchaus vom Markenrecht belegt werden kann. Du heisst halt nicht 'coldheat', du hast keine Marke angemeldet und somit ist sein Recht höherwertiger...


Das ist komplett unhaltbar, wo kommen wir denn da hin ?
Beispiel, ich kaufe mir eine neue domain: lagoria.de z.B. Nach 4 Jahren grändet sich eine Firma mit gleichem Namen. Dann hat diese das Recht mir die Domain wegzunehmen ? "Ich glaube nicht Tim."

Meine Recherchen haben folgendes ergeben:
Laut der Marken/Patentsuche https://dpinfo.dpma.de/index.html ist ein COLDHEAT angemeldet. Nur ist dies nicht jene Marke die an mich rangetreten ist.

2tens:

"III. Waren-/Dienstleistungsähnlichkeit und Branchennähe

Wie oben dargestellt setzt die Verletzung von Kennzeichen ohne besondere Bekanntheit neben der Zeichenähnlichkeit auch die Ähnlichkeit der Waren, Dienstleistungen oder Branchen voraus, für die der Domain-Name einerseits und das geschützte Kennzeichen andererseits verwendet wird. Liegt eine solche Ähnlichkeit nicht vor, etwa weil Kennzeicheninhaber und Domaininhaber in völlig unterschiedlichen Branchen tätig sind, kann der Kennzeicheninhaber selbst bei einer gleichlautenden Domain grundsätzlich nicht nach §§ 14 II Nr. 2, 15 II MarkenG gegen den Domaininhaber vorgehen(32). So klagte etwa die Deutsche Telekom AG als Inhaberin der Marke T-Box für Geräte und Dienstleistungen der Telekommunikation erfolglos gegen den Inhaber der Domain t-box.de, der ein Einzelhandelsunternehmen für Tee betrieb(33)."

COLDHEAT ist als Marke so gut wie komplett unbekannt, und ich betreibe mit meiner Domain, eine komplett zur Marke fremde/nicht ähnliche Dienstleistung whatever..

Ich möchte nicht reich werden oder eine Marke blockieren, nur umgekehrt läufts auch nicht, dass man als Privatmensch rechtlos ist was Domains angeht.
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Beitragvon Ghanur » Do 08 Jul, 2004 15:58

Gorthor hat geschrieben:Wieso kommt er nicht gleich mit nem Anwalt ? Nicht weil er nett ist, sondern weil ich vermute, er weiss um seine Chancen.


Nicht jeder ist ein Arschloch :wink: - bis vor ein paar Jahren war es üblich, zuerst zu fragen und ein Angebot zu machen.

2tens:

"III. Waren-/Dienstleistungsähnlichkeit und Branchennähe

Wie oben dargestellt setzt die Verletzung von Kennzeichen ohne besondere Bekanntheit neben der Zeichenähnlichkeit auch die Ähnlichkeit der Waren, Dienstleistungen oder Branchen voraus, für die der Domain-Name einerseits und das geschützte Kennzeichen andererseits verwendet wird. Liegt eine solche Ähnlichkeit nicht vor, etwa weil Kennzeicheninhaber und Domaininhaber in völlig unterschiedlichen Branchen tätig sind, kann der Kennzeicheninhaber selbst bei einer gleichlautenden Domain grundsätzlich nicht nach §§ 14 II Nr. 2, 15 II MarkenG gegen den Domaininhaber vorgehen(32). So klagte etwa die Deutsche Telekom AG als Inhaberin der Marke T-Box für Geräte und Dienstleistungen der Telekommunikation erfolglos gegen den Inhaber der Domain t-box.de, der ein Einzelhandelsunternehmen für Tee betrieb(33)."


Das sieht nach Kommentar aus - außerdem ist das Urteil hier nicht passend anwendbar. Es geht um eine Bezeichnung die im Geschäftsbetrieb schon länger verwendet wurde.

Ich möchte nicht reich werden oder eine Marke blockieren, nur umgekehrt läufts auch nicht, dass man als Privatmensch rechtlos ist was Domains angeht.


Du hast ein Anrecht auf eine Domaine, die mit dir als "Privatmensch" zu tun hat, da geht kein Weg daran vorbei. Bei erfundenen/künstlichen Namen, die keinen Bezug zu dir als Privatperson hat, also nicht dein Name sind und auch nicht als Künstlername im Ausweis steht, sieht die Sache anders aus.

Ich schrieb ja, versuch nen ordentlichen Preis zu bekommen - alles andere kostet nur Zeit, Nerven und Geld.
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