ein paar Fakten:
Höchstgerichtliche Entscheidungen
Mit seinem Erkenntnis vom 4. September 2008 entschied der österreichische Verwaltungsgerichtshof zugunsten eines Beschwerdeführers, dass kein Programmentgelt zu zahlen ist, wenn der Empfang der Programme des ORF technisch nicht möglich ist:
„Der angefochtene Bescheid wird im angefochtenen Umfang, also hinsichtlich des Abspruches über das gemäß § 31 ORF-Gesetz zu entrichtende monatliche Programmentgelt sowie im Ausspruch über den insgesamt zu entrichtenden Betrag wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.“
– Österreichischer Verwaltungsgerichtshof: Erkenntnis vom 4. September 2008
Sämtliche anderen Bestandteile der Gebühren, einschließlich der Fernsehgebühr waren nach Ansicht der GIS gesetzeskonform (siehe Änderung des Änderung des ORF-Gesetzes unten) dennoch zu bezahlen.
„Für die GIS bedeutet das Erkenntnis des VwGH, dass Rundfunkteilnehmer, die eine Abmeldung ihres Fernsehgeräts aufgrund des Nicht-Empfangs der ORF-Programme vornehmen wollen, diese nur hinsichtlich des Fernsehentgelts durchführen können. […] Alle anteiligen sonstigen Abgaben (Radio- und Fernsehgebühr, Kulturförderungsbeitrag und Landesabgabe) sind weiterhin zu entrichten, ebenso das Entgelt für den Empfang von Radioprogrammen.“
Änderung des ORF-Gesetzes
Das Erkenntnis des VwGH von September 2008 (siehe oben) wurde im Dezember 2011 mit den Stimmen der ÖVP und der SPÖ im Parlament durch Ergänzung des § 31 Abs. 10 ORF-Gesetz wirkungslos gemacht, die mit 1. Jänner 2012 in Kraft getreten ist. Damit wird die Entrichtung des ORF-Programmentgelts, das Bestandteil der Rundfunk- und Fernsehgebühren ist, jedenfalls auch dann wieder fällig, wenn am Standort die Versorgung mit den Programmen des Österreichischen Rundfunks terrestrisch, analog oder über DVB-T gegeben ist und ein empfangsbereites Gerät bereitgehalten oder betrieben wird. Dies selbst dann wieder, wenn mit dem Gerät die ORF-Programme nicht empfangen werden können.
Begründet wurde der Initiativantrag der Nationalratsabgeordneten Josef Cap (SPÖ) und Karlheinz Kopf (ÖVP) zur Gesetzesänderung damit, dass
„Mit der Ergänzung in § 31 Abs. 10 […] klargestellt [wird], dass ein Rundfunkteilnehmer (das ist jedermann, der an einem Standort Rundfunkempfangseinrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 RGG betreibt oder betriebsbereit hält) dann jedenfalls zur Zahlung des ORF-Programmentgelts verpflichtet ist, wenn sein Standort mit den ORF-Programmen nach § 3 Abs. 1 terrestrisch analog oder digital im Format DVB-T versorgt wird.“
Ich kann mir nicht vorstellen, dass sowas Rechtens sein kann, Ich zahl ja ned Versicherung für ein Fahrzeug das betriebsbereit abgestellt und abgemeldet ist, ich zahl ja auch keni Sky Abo nur weil ich einen Sateliten Reciever hab....
Warum muss ich eine Fernsehgebühr bezahlen wenn ich technisch gar nicht in der Lage bin das Programm zu empfangen ?! (Radio und Landesfördernug lass ich mir noch einreden aber der Fernsehempfang ist definitiv nicht gegeben.
Eine private Einrichtung hätte diese Frechhei... ähm Freiheit nicht.
Ich bezahle bereits Radio und Landesförderung der GIS und kann kein ORF empfangen, ich zahl euch einen Scheissdreck für ein Programm das ich weder sehen will noch empfangen kann und wenn ihr euren Schund íns Internet setzt seids selber schuld, hab orf.at Traffic auf 127.0.0.1 umgelegt -> FU !!!
Um einen Anrufer zu zitieren:" ich hoff ihr Scheisskübeln krepierts da oben am Berg!!", Cap und Kopf inklusive.
Fürs Volk ? Fürn Arsch !
Leider kann man Wählen was man will, es ändrt sich nichts in dem verfi** Proporzsumpf der fetten Ärsche und Postenschacherer und das mit meinem Geld das mir nach meinem Verstädniss zu unrecht abgenommen wird.
Sparts euch das Grafentum der Bundeslandstudios und hörts auf so einen Scheiss zu produzieren den nur Lobotomierte oder Blinde ertragen und kaufts ned jeden Scheiss ein den die Pro7 Gruppe unbedingt ausstrahlen will.
280.000 Euro Filmförderung für 12 österreichische Kinoprojekte, im Ernst ? Damit sind vermutlich nedmal die Rationskosten der Filmcrews bezahlt, das is der Förderbetreig den der ORF angemessen sieht? Jahresumsatz der GIS betrug im Jahr 2012 etwa 29,2 Millionen Euro, das Transaktionsvolumen (Abgaben und Entgelte) belief sich auf rund 825 Millionen Euro bei 3,5 Millionen "Kunden".
Die GIS is eine 100% Tochter des ORF
Wenn die Privatsender hier gemeinsam so groß wie die Erde sind, ist der ORF dazu der Jupiter. Der ORF hatte 800 Millionen Euro Bilanzsumme 2012, und die Privaten zusammen rund 10 Prozent. Alle Privatsender (Radio und TV) haben in etwa so vielWerbung wie der ORF – und der hat noch dazu die Gebühren. Der ORF hat pro Kopf mehr Einnahmen – Werbung und Gebühren – als die übrigen öffentlich-rechtlichen Sender in Europa. Er liegt bei kommerziellen Einnahmen ganz vorne, bei staatlicher Finanzierung liegt er im Spitzenfeld. Von einer Finanzkrise oder Sparzwang kann keine Rede sein. Übrigens ist nicht nachvollziehbar, dass der ORF insgesamt gespart hätte – die Gesamteinnahmen sind immer gestiegen. Und die ORF-Gebühren wurden in den letzten 15 Jahren weit über der Inflationsrate erhöht – auch ohne die Gebührenrefundierung seit 2010. Übrigens zeigen die Daten nach dem Medientransparenzgesetz, dass öffentliche Stellen viel mehr – zu 80 Prozent – im ORF werben als es seinem Zuschauermarktanteil entsprechen würde.
wieviele Volksbegehren und Stimmensammlungen muss es noch geben bis dieser Kolloss aus politischen Zuschieberein endlich ein Ende nimmt und sich brav einreiht wie viele andere auch?
Wenn ich eine ZiB sehe in der ein Moderator einem Gast gegenüber eindeutig seine politische Gesinnung ausspricht dann ist das für mich kein Bildungsauftrag und unabhängiger Journalismus sondern schlicht und ergreifend eine Frechheit. Mann muss ja nur schau wieviele von den ZiB Moderatoren dann auch wirklich in der Politik gelandet sind und heute Kandidieren oder zumindest auf der politischen Bühne aktiv sind.
Der Küniglberg wäre doch geeignet für ein Erholungsgebiet ala Laaberg, sprengen wier den Dodelverein einfach weg und machen ein paar Spielplätze und Heurigen hin, ich denk keiner wird den ORF vermissen und der Wiener hat einen Erholnugsort mehr gewonnen.