Eine wichtige Entscheidung des Bundessozialgerichtes!

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Eine wichtige Entscheidung des Bundessozialgerichtes!

Beitragvon Chili » Do 14 Jul, 2005 13:23

Eine wichtige Entscheidung des Bundessozialgerichtes für unsere Webdesigner, wie Gorthor, Azarea, Daioa, etc...
Webdesigner dürfen in die Künstlersozialkasse

Zielsetzung des Künstlersozialversicherungsgesetzes

Das am 01.01.1983 in Kraft getretene Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) bietet selbständigen Künstlern und Publizisten sozialen Schutz in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

Wie Arbeitnehmer zahlen sie nur eine Hälfte der Versicherungsbeiträge; die andere Beitragshälfte trägt die Künstlersozialkasse. Die hierfür erforderlichen Mittel werden aus einem Zuschuss des Bundes und aus einer Abgabe der Unternehmen finanziert, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten ("Verwerter").

Für die Durchführung der Renten-, Kranken-, und Pflegeversicherung ist die KSK aber nicht zuständig. Sie meldet die versicherten Künstler und Publizisten lediglich bei den Kranken- und Pflegekassen (Allgemeine Ortskrankenkassen, Ersatzkassen, Betriebs- und Innungskrankenkassen) und bei der Datenstelle der Träger der Rentenversicherung an und leitet die Beiträge dorthin weiter. Leistungen aus dem Versicherungsverhältnis (Rente, Krankengeld, Pflegegeld etc.) erbringen ausschließlich der zuständige Rentenversicherungträger und die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen.
Zuletzt geändert von Chili am Do 14 Jul, 2005 13:28, insgesamt 1-mal geändert.
Behind every great Mage, sits a Priest, out of Mana...
I love my Guildies, until they talk...

Das einzige was einen guten Mage aufhält:
StGB SS328 Absatz 2.3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht
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